Neuigkeit

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz löst das Verpackungsgesetz ab und passt das deutsche Recht an die PPWR an. Es soll zum 12. August 2026 gelten.

Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen. Es ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz und soll zeitgleich mit der PPWR am 12. August 2026 gelten.

Die PPWR ist als EU-Verordnung unmittelbar anwendbar. Das VerpackDG regelt, was die Mitgliedstaaten selbst ausgestalten müssen, vor allem die erweiterte Herstellerverantwortung: Registrierung, Systembeteiligung und Vollzug.

Für die Konformität einer Verpackung, also Stoffbeschränkungen, technische Dokumentation und Konformitätserklärung, bleibt die PPWR selbst maßgeblich. An den Pflichten von Erzeugern und Lieferanten ändert das VerpackDG nichts.

Unser Tipp: Prüfen Sie Ihre Registrierung und Systembeteiligung parallel zur Lieferantenabfrage. Die Daten zu Material und Gewicht, die Sie dafür brauchen, fragen Sie am besten in einem Zug ab.

Ihr Certiflow-Team