12.08.2026: Die PPWR gilt

Seit diesem Tag gilt die Verordnung (EU) 2025/40. Jede Verpackung, die ab jetzt in Verkehr gebracht wird, muss die Anforderungen an bedenkliche Stoffe erfüllen, unabhängig davon, wann sie produziert wurde.

Art. 16: Lieferanten liefern zu

Lieferanten von Verpackungen und Verpackungsmaterialien stellen dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen bereit, die er für den Konformitätsnachweis braucht, auf Papier oder elektronisch.

Anhang VIII: Eindeutig erklärt

Die EU-Konformitätserklärung nennt die Verpackung eindeutig nach Typ, Charge oder Seriennummer. Das gelingt nur, wenn sie schon identifizierbar beim Erzeuger ankommt.

Certiflow: Nachweise automatisch und auditsicher

  1. Automatisch angefragt

    Fragebögen per E-Mail, mit Erinnerung, wenn etwas fehlt.

  2. Ihr Lieferant antwortet

    Im Lieferantenportal, ohne Account und ohne Installation.

  3. Automatisch geprüft

    Prüfregeln und KI prüfen vor, Sie geben mit einem Klick frei.

  4. Auditsicher dokumentiert

    Jede Antwort, Datei und Freigabe revisionssicher protokolliert.

Wer profitiert bei Ihnen davon?

Qualitätssicherung

Prüft Erklärungen und Prüfberichte, gibt frei und legt der Behörde die Nachweise vor.

Verpackungsentwicklung

Kennt Materialien, Komponenten und Verpackungsarten und braucht die Daten je Artikel.

Einkauf

Steht im Kontakt mit den Verpackungslieferanten und will nicht jedem einzeln hinterhertelefonieren.

Nachhaltigkeit

Plant schon heute für Rezyklatanteil und Recyclingfähigkeit ab 2030.

Verantwortlich ist der Erzeuger

Erzeuger sind Sie

Wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt, trägt die Verantwortung, nicht der Lieferant.

Vor dem Inverkehrbringen

Für jede Verpackung braucht der Erzeuger eine Konformitätsbewertung, eine technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung.

Lieferanten liefern zu

Nach Art. 16 stellen die Verpackungslieferanten alle Angaben und Unterlagen bereit, die der Erzeuger für den Nachweis braucht.

Kein Pauschalschreiben

Ein „Wir sind PPWR-konform“ reicht nicht. Der Nachweis muss sich auf die konkrete Verpackung beziehen, belegt durch Erklärung oder Prüfbericht.

In 10 Tagen vorlegen

Verlangt eine Behörde die Unterlagen, muss der Erzeuger sie innerhalb von 10 Tagen vorlegen können (Art. 15).

5 Jahre aufbewahren

Technische Dokumentation und Konformitätserklärung bleiben 5 Jahre ab dem Inverkehrbringen aufbewahrt, bei wiederverwendbaren Verpackungen 10 Jahre.

Der PPWR-Fragebogen

PPWR, BPA-Verbot und Lebensmittelkontakt in einem Fragebogen. Ihr Lieferant beantwortet ihn im Lieferantenportal, ganz ohne Account.

Certiflow PortalBeispiel
PPWR
Zu erledigen
3
Hochladen, bestätigen oder ausfüllen
In Prüfung
1
Wir prüfen sie
Optional
2
Ergänzen Sie sie, falls vorhanden
Erledigt
4
Gültig und hinterlegt
Faltschachtel 250 gHandlung erforderlich: 3
PPWR-Fragebogen Verpackung
Wurden PFAS der Verpackung oder einer Komponente absichtlich zugesetzt?
NeinJa
Verpackungsart
Faltschachtel
Rezyklatanteil
65 %
Entwurf gespeichertFormular ausfüllen
PPWR-Konformitätserklärung
Das Hochladen dieser Datei ist unbedingt erforderlich!Maximale Dateigröße: 100 MBNeue Datei hochladen
PFAS-Prüfbericht
Das Hochladen dieser Datei ist unbedingt erforderlich!Maximale Dateigröße: 100 MBNeue Datei hochladen

Ganze Verpackungseinheit Nicht nur der Packmittelkörper, auch Verschlüsse, Liner und Beschichtungen.

Ohne Login Ihr Lieferant antwortet über den Link aus der E-Mail und lädt Nachweise hoch.

Prüfbericht statt Selbstauskunft Laborberichte zu PFAS und Schwermetallen liest Certiflow per KI aus.

Geprüft beim Ausfüllen Prüfregeln melden fehlerhafte Antworten, bevor sie bei Ihnen ankommen.

Unternehmen und Lieferkette

Firmenname und eine verantwortliche Ansprechperson für PPWR und Verpackungskonformität. Der Lieferant nennt seine Position in der Lieferkette und bestätigt, dass seine Angaben auf den Unterlagen seiner Vorlieferanten beruhen, ohne diese offenzulegen.

Lieferumfang und Materialien

Achtzehn Verpackungsarten und mehr als zwanzig Materialien, einschließlich Verschlüssen, Linern und Beschichtungen. Dazu die Kennzeichnung nach Typ, Charge oder Seriennummer, der Rezyklatanteil und das Siegelverfahren der Lebensmittelkontaktschicht.

PFAS nach Art. 5

Eine Konformitätserklärung mit Bezug auf Art. 5, dazu die Bestätigung, dass keine PFAS absichtlich zugesetzt sind, oder ein Laborbericht zu Einzel-PFAS, PFAS-Summe und Gesamtfluor.

Schwermetalle nach Art. 5

Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom zusammen höchstens 100 mg/kg je Material und Komponente, belegt durch eine Konformitätserklärung oder den Laborbericht eines Drittlabors.

Spezifikation Lebensmittelkontakt

Materialzusammensetzung, Abmessungen, Verwendungszweck, Gewicht sowie Name und Anschrift des Verpackungsherstellers für die Verpackung mit direktem Lebensmittelkontakt.

Sekundärverpackung

Dieselbe technische Spezifikation für die Sekundärverpackung, ergänzt um den Nachweis zu den Schwermetallgrenzen nach Art. 5.

Bisphenole nach VO (EU) 2024/3190

Zusätzlich zur PPWR: kein absichtlicher Einsatz von BPA oder BPA-Salzen und keine Rückstände in der fertigen Verpackung, belegt nach den aktuellen Grenzwerten.

Bestätigung

Der Lieferant bestätigt Vollständigkeit und Richtigkeit mit Name, Abteilung, Position und Datum. Das Absenden im Portal ersetzt die handschriftliche Unterschrift.

So setzt Certiflow die PPWR um

  1. Zuweisung

    Der Fragebogen wird einmal eingerichtet und Lieferanten oder Lieferantengruppen zugewiesen.

  2. Beantwortung

    Lieferanten antworten per E-Mail-Link im Portal, ohne eigenes Konto, und laden Erklärungen und Prüfberichte hoch.

  3. Extraktion

    Die KI liest Erklärungen und Laborberichte aus, jeder Wert mit einer Konfidenz. Prüfpläne gleichen die Werte mit Ihren Grenzwerten ab.

  4. Prüfung

    Ihre QS gibt frei oder lehnt mit Begründung ab. Ein Prüfplan regelt die Schritte bis zur Freigabe.

  5. Erinnerung

    Fehlende oder ablaufende Nachweise fordert Certiflow automatisch per E-Mail an.

  6. Archiv

    Antworten, Dokumente und Freigaben bleiben revisionssicher protokolliert und jederzeit abrufbar.

Dass ein Dokument existiert, ist noch kein Nachweis.
Die Datei statt eines Häkchens

Certiflow fragt nicht nur ab, ob eine Erklärung vorliegt, sondern verlangt das Dokument selbst.

Mit Zeitpunkt und Person

Jede Antwort, jede Datei und jede Freigabe wird revisionssicher protokolliert.

In 10 Tagen vorgelegt

Fragt eine Behörde nach, liegt der Nachweis für jede Verpackung vor, auch für vergangene Lieferungen.

PPWR-Fristen im Überblick

  1. 20.07.2026In Kraft
    BPA-Verbot: Übergangsfrist endet

    Für die meisten Lebensmittelkontaktartikel aus Einwegmaterial endet die Übergangsfrist der Verordnung (EU) 2024/3190. Bisphenol A ist dort nicht mehr zulässig.

  2. 12.08.2026In Kraft
    Die PPWR gilt

    Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelverpackungen und für Schwermetalle in allen Verpackungen (Art. 5), Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung (Art. 15, Anhang VII und VIII), Informationspflicht der Lieferanten (Art. 16).

  3. ab 12.08.2028
    Materialkennzeichnung

    Kennzeichnung der Materialzusammensetzung nach Art. 12, frühestens zu diesem Datum oder 24 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt der Kommission, je nachdem, was später liegt.

  4. ab 01.01.2030
    Recyclingfähigkeit, Rezyklat, Minimierung

    Verpackungen müssen mindestens Recyclingfähigkeitsstufe C erreichen (Art. 6). Kunststoffverpackungen brauchen Mindest-Rezyklatanteile, etwa 30 % bei kontaktempfindlichen PET-Verpackungen (Art. 7). Gewicht und Volumen sind auf das Nötige zu begrenzen (Art. 10).

  5. ab 01.01.2038
    Nur noch Stufe A oder B

    Verpackungen der Recyclingfähigkeitsstufe C dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Aktuelles zur PPWR

Häufige Fragen zur PPWR

Was ist das Lieferantenportal von Certiflow?

Eine Webseite, auf der Ihre Lieferanten Ihre Anfragen beantworten. Der Lieferant öffnet sie über den Link aus der E-Mail, die Certiflow ihm schickt, ohne Account, Login oder Installation. Dort füllt er Fragebögen wie den PPWR-Fragebogen aus, lädt Erklärungen und Prüfberichte hoch und sieht, was noch fehlt. Seine Antworten landen zur Prüfung bei Ihrer Qualitätssicherung.

Was muss ich als Lebensmittelhersteller seit dem 12. August 2026 tun?

Für jede Verpackung, die Sie unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke in Verkehr bringen, sind Sie Erzeuger im Sinne der PPWR. Sie brauchen dafür eine Konformitätsbewertung, eine technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung, bevor die Verpackung in Verkehr kommt. Die Grundlage sind die Nachweise Ihrer Verpackungslieferanten nach Art. 16.

Bin ich Erzeuger, obwohl ich die Verpackung nur einkaufe?

Ja, wenn die Verpackung oder das verpackte Produkt unter Ihrem Namen oder Ihrer Marke hergestellt wird. Pro Verpackung gibt es genau einen Erzeuger, und die Verantwortung lässt sich nicht vertraglich auf den Lieferanten übertragen. Der Begriff „Hersteller“ meint in der PPWR die erweiterte Herstellerverantwortung, also die Registrierung und die Entsorgungsbeteiligung.

Was müssen meine Verpackungslieferanten liefern?

Nach Art. 16 alle Informationen und Unterlagen, die Sie für den Nachweis der Konformität brauchen, einschließlich der technischen Dokumentation nach Anhang VII, auf Papier oder elektronisch. Bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen die Unterlagen nach dem Lebensmittelkontaktrecht dazu. Eine Ausnahme für kleine Lieferanten gibt es nicht.

Reicht ein allgemeines Schreiben „Wir sind PPWR-konform“?

Nein. Ein Nachweis muss sich auf eine konkrete Verpackung oder Artikelnummer beziehen und die Materialzusammensetzung, die Stoffdaten zu PFAS und Schwermetallen sowie die Daten zur Recyclingfähigkeit belegen. Deshalb fragt Certiflow je Verpackung ab und verlangt die Erklärung oder den Prüfbericht als Datei.

Welche PFAS-Grenzwerte gelten für Lebensmittelverpackungen?

Seit dem 12.08.2026 gelten nach Art. 5 Abs. 5: 25 ppb je einzelnem PFAS und 250 ppb für die Summe der PFAS, jeweils mit gezielter Analyse, sowie 50 ppm für PFAS insgesamt einschließlich polymerer PFAS. Liegt der Gesamtfluorgehalt über 50 mg/kg, muss auf Verlangen belegt werden, woher das Fluor stammt. Die Grenzen gelten für die ganze Verpackung, auch für Farben, Beschichtungen und Klebstoffe.

Wie weise ich die PFAS-Konformität nach?

Die Leitlinie der Kommission beschreibt ein Stufenverfahren: Zuerst wird der Gesamtfluorgehalt gemessen. Liegt er über 50 ppm, folgen eine Analyse auf organisches Fluor und gegebenenfalls eine gezielte PFAS-Analyse. Die Prüfberichte Ihres Lieferanten fließen in Ihre technische Dokumentation ein.

Welche Grenze gilt für Schwermetalle?

Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom zusammen höchstens 100 mg/kg (Art. 5 Abs. 4). Das gilt für alle Verpackungen und Verpackungsbestandteile, nicht nur bei Lebensmittelkontakt.

Was steht in der EU-Konformitätserklärung nach Anhang VIII?

Die eindeutige Kennung der Verpackung nach Typ, Charge oder Seriennummer, Name und Anschrift des Erzeugers, die Erklärung, dass er die alleinige Verantwortung trägt, und die Aussage, dass die Verpackung der Verordnung (EU) 2025/40 entspricht. Dazu gegebenenfalls angewandte Normen, Ort, Datum, Name und Funktion der unterzeichnenden Person.

Darf eine Erklärung mehrere Verpackungen abdecken?

Ja, wenn die Verpackungen in allen Eigenschaften gleich sind, die für die Konformität zählen, etwa Kartons, die sich nur im Format unterscheiden. Die Erklärung listet dann die abgedeckten Artikel auf.

Wie lange muss ich die Unterlagen aufbewahren?

Die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung 5 Jahre ab dem Inverkehrbringen, bei wiederverwendbaren Verpackungen 10 Jahre (Art. 15). Auf begründetes Verlangen einer Behörde legen Sie die Unterlagen innerhalb von 10 Tagen vor.

Was ist mit Verpackungen, die schon vor dem 12.08.2026 im Lager waren?

Ware, die vor dem 12.08.2026 in Verkehr gebracht wurde, darf weiter vertrieben werden. Was ab diesem Tag erstmals in Verkehr gebracht wird, muss konform sein, unabhängig vom Produktionsdatum.

Gehört das BPA-Verbot zur PPWR?

Rechtlich nicht, es steht in der Verordnung (EU) 2024/3190. Weil es dieselben Verpackungen und dieselben Lieferanten betrifft, fragt der Certiflow-Fragebogen die BPA-Bestätigung gleich mit ab.

Einrichtung in Ihrem Unternehmen

Der erste Kontakt

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Ihre erste PPWR-Lieferantenabfrage aussieht. Wir sind per Mail oder telefonisch für Sie da.

Wir präsentieren

Wir zeigen Ihnen den PPWR-Fragebogen und Certiflow in jedem Detail und finden gemeinsam heraus, wie Ihr Use-Case aussieht.

Los geht's!

Nach einem gemeinsamen Kick-off richten wir den PPWR-Fragebogen, Ihre Checklisten und Prüfpläne ein und schulen Ihr Team. Das System steht in der Regel innerhalb einer Woche produktionsfähig bereit. Ihre Lieferanten erhalten automatisch eine Onboarding-Nachricht, und über GUS-OS und WinAB bleiben Ihre Stammdaten synchron.