Was in die Erklärung gehört, wer sie unterschreiben darf und wann eine Erklärung mehrere Verpackungen abdecken kann.
Seit dem 12. August braucht jede Verpackung eine EU-Konformitätserklärung, bevor sie in Verkehr kommt. Den Inhalt gibt Anhang VIII der PPWR vor. Ein verbindliches Formular gibt es nicht.
Das gehört hinein:
- eine eindeutige Kennung der Verpackung nach Typ, Charge oder Seriennummer
- Name und Anschrift des Erzeugers
- die Erklärung, dass der Erzeuger die alleinige Verantwortung trägt
- die Aussage, dass die Verpackung der Verordnung (EU) 2025/40 entspricht
- gegebenenfalls angewandte Normen und Spezifikationen
- Ort, Datum, Name und Funktion der unterzeichnenden Person
Eine Erklärung für mehrere Verpackungen ist möglich, wenn diese in allen Eigenschaften gleich sind, die für die Konformität zählen, etwa Kartons, die sich nur im Format unterscheiden. Die Erklärung listet dann die abgedeckten Artikel auf.
Unterschreiben darf eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel die Leitung des Qualitätsmanagements.
Die Erklärung ist nur so gut wie die Nachweise dahinter. Certiflow hält für jede Verpackung die Antworten und Dokumente Ihrer Lieferanten bereit, auf die sich die Erklärung stützt.
Ihr Certiflow-Team
