Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung. Was jetzt für jede Verpackung vorliegen muss, die in Verkehr gebracht wird.
Heute ist es so weit: Die Verordnung (EU) 2025/40 gilt. Ab sofort muss jede Verpackung, die in Verkehr gebracht wird, die Anforderungen der PPWR erfüllen.
Was seit heute gilt:
- PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt und die Schwermetallgrenze von 100 mg/kg für alle Verpackungen (Art. 5)
- Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung vor dem Inverkehrbringen (Art. 15, Anhang VII und VIII)
- Kennnummer der Verpackung und Kontaktangaben des Erzeugers
- Informationspflicht der Lieferanten (Art. 16)
- Vorlage der Unterlagen auf Verlangen einer Behörde innerhalb von 10 Tagen und Aufbewahrung für 5 Jahre, bei wiederverwendbaren Verpackungen 10 Jahre
Ware, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde, darf weiter verkauft werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens, nicht das Produktionsdatum.
Wer seine Lieferantenabfrage noch nicht abgeschlossen hat, sollte jetzt mit den Verpackungen beginnen, die als Nächstes in Verkehr gebracht werden, und Lücken je Artikel dokumentieren.
Ihr Certiflow-Team
