Seit dem 20. Juli 2026 endet für die meisten Einweg-Lebensmittelkontaktartikel die Übergangsfrist der Verordnung (EU) 2024/3190. Bisphenol A ist dort nicht mehr zulässig.
Rechtlich gehört es nicht zur PPWR, praktisch aber in dieselbe Lieferantenabfrage: das Verbot von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelkontaktmaterialien nach der Verordnung (EU) 2024/3190.
Die Verordnung ist seit dem 20. Januar 2025 in Kraft. Am 20. Juli 2026 endete die Hauptübergangsfrist für Einwegartikel. Für bestimmte Konserven, etwa Obst, Gemüse und Fisch, gilt eine längere Frist bis zum 20. Januar 2028.
Für Ihre Lieferantenabfrage heißt das: Lassen Sie sich bestätigen, dass BPA und seine Salze nicht absichtlich eingesetzt werden und keine Rückstände in der fertigen Verpackung zu erwarten sind. Der PPWR-Fragebogen in Certiflow fragt das in einem eigenen Abschnitt gleich mit ab, damit Ihr Lieferant nur einmal antworten muss.
Ihr Certiflow-Team
