Neuigkeit

Die Europäische Kommission hat eine Leitlinie zur Anwendung der PPWR vorgelegt. Sie beschreibt unter anderem ein Stufenverfahren für den PFAS-Nachweis.

Wenige Wochen vor dem Stichtag hat die Europäische Kommission im Juni ihre Leitlinie zur Anwendung der PPWR veröffentlicht (Bekanntmachung C/2026/3084). Sie ist nicht rechtsverbindlich, zeigt aber, wie die Kommission die Verordnung versteht.

Für Lebensmittelverpackungen besonders wichtig ist das Stufenverfahren für den PFAS-Nachweis:

  • Zuerst wird der Gesamtfluorgehalt gemessen. Liegt er bei höchstens 50 ppm, kann die Verpackung als konform betrachtet werden.
  • Liegt er darüber, folgt eine Analyse auf organisch gebundenes Fluor.
  • Gegebenenfalls schließt sich eine gezielte PFAS-Analyse an, um die ppb-Grenzwerte zu prüfen.

Eine harmonisierte Prüfmethode gibt es bislang nicht. Umso wichtiger ist, dass jeder Prüfbericht mit Methode, Labor und Datum bei Ihnen ankommt und der richtigen Verpackung zugeordnet ist.

Ihr Certiflow-Team