Ratgeber

Die PPWR unterscheidet zwei Rollen. Für die Konformität der Verpackung ist der Erzeuger zuständig, und das ist oft der Markeninhaber, nicht der Verpackungslieferant.

Wer ist eigentlich verantwortlich, wenn eine Verpackung nicht PPWR-konform ist? Die deutsche Fassung der Verordnung kennt dafür zwei Begriffe, die leicht verwechselt werden.

Erzeuger (Art. 3 Nr. 13) ist, wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt herstellt oder herstellen lässt und es unter eigenem Namen oder eigener Marke vermarktet. Der Erzeuger ist für die Konformität verantwortlich: Er führt die Konformitätsbewertung durch, erstellt die technische Dokumentation und stellt die EU-Konformitätserklärung aus.

Hersteller (Art. 3 Nr. 15) ist die Rolle der erweiterten Herstellerverantwortung, also Registrierung und Beteiligung an der Entsorgung.

Für einen Lebensmittelhersteller, der Verpackungen einkauft und seine Produkte unter eigener Marke verkauft, bedeutet das: Er ist in aller Regel Erzeuger. Pro Verpackung gibt es genau einen Erzeuger, und diese Verantwortung lässt sich nicht vertraglich an den Lieferanten abgeben.

Der Lieferant ist trotzdem in der Pflicht: Nach Art. 16 muss er dem Erzeuger alle Informationen und Unterlagen liefern, die dieser für den Konformitätsnachweis braucht.

Ihr Certiflow-Team