25 ppb je PFAS, 250 ppb in Summe, 50 ppm insgesamt: Ab dem 12. August 2026 gelten für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt feste PFAS-Grenzen, ohne Abverkaufsfrist.
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) machen Papier und Karton fett- und wasserabweisend. In Lebensmittelverpackungen begrenzt die PPWR sie ab dem 12. August 2026 streng. Nach Art. 5 Abs. 5 darf eine Verpackung mit Lebensmittelkontakt nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie diese Werte erreicht oder überschreitet:
- 25 ppb je einzelnem PFAS, gemessen mit gezielter Analyse
- 250 ppb für die Summe der PFAS, gemessen mit gezielter Analyse
- 50 ppm für PFAS insgesamt, einschließlich polymerer PFAS
Liegt der Gesamtfluorgehalt über 50 mg/kg, muss der Erzeuger auf Verlangen belegen, woher das Fluor stammt.
Wichtig für die Praxis: Die Grenzen gelten für die gesamte Verpackungseinheit, also auch für Druckfarben, Beschichtungen und Klebstoffe. Eine Abverkaufsfrist für Ware, die nach dem Stichtag in Verkehr gebracht wird, gibt es nicht.
Belegt wird das mit Prüfberichten. In Certiflow lädt der Lieferant den Laborbericht im Portal hoch, und die KI liest die Messwerte aus, damit Ihre Qualitätssicherung sie mit den Grenzwerten abgleichen kann.
Ihr Certiflow-Team
